DeQS
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DeQS-Exportpflicht prüfen und Daten fristgerecht übermitteln

DeQS-Exportpflicht prüfen und Daten fristgerecht übermitteln
Elefant Praxissoftware

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Veröffentlicht am
27.05.2025

Video-Transkript

(0:01) Dieses Video erklärt ihn, wie und wann der Elefant entscheidet, ob ein Fragebogen exportpflichtig ist. Neben dem Anlegen von Fragebögen in der DeQS Übersicht wird auch überprüft, ob bereits angelegte Fragebögen exportpflichtig sind. Sehen Sie es nach der aktuellen Datenlage nicht, ändert der Elefant den Status auf nicht exportpflichtigt. Eine Entscheidung, ob ein Fragebogen exportpflichtig ist oder nicht, kann erst dann getroffen werden, wenn das Ende der Therapie eingetragen ist. Das Ende der Therapie wird in der Patientenliste, wenn man den Patienten auswählt, über die Leistungen, rechten Mausklick, Therapieende und Pseudegebühr 8830 88131 erfassen.

(1:01) Eingetragen. Wie bereits im Video zum Anlegen von Fragebögen erklärt, legt der Elefant auch bereits therapiebegleitende Fragebögen für Patientinnen an. Das kann auch zurfolge haben, dass Fragebögen für Patientinnen erzeugt werden, die gar keinen Fragebogen benötigen. So kann z.B. erst am Ende der Therapie festgestellt werden, ob eine Patientin volljährig ist und damit unter die Teilnahme am DQSverfahren fällt oder eben nicht. Warum ein Fragebogen nicht exportpflichtig ist, kann man sehen, wenn man den Fragebogen öffnet. เ.

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